Was sich ändert

Gesetze ändern sich – und die größte Gefahr bei so einer Seite sind veraltete Zahlen. Hier steht, was beschlossen ist, was Entwurf ist und was wir beobachten. Beschlossene Änderungen arbeiten wir erst ein, wenn der neue Text im Bundesgesetzblatt steht und geprüft ist.

  • Kindergeld ohne Antrag für Neugeborene

    beschlossen · 1. Januar 2027

    Das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (BGBl. 2026 I Nr. 307, verkündet am 20. Oktober 2026) erlaubt der Familienkasse ab 2027, bei Neugeborenen auf den Antrag zu verzichten, sobald das Bundeszentralamt für Steuern die Geburt meldet. Ob sie das tut, entscheidet sie – stell den Antrag im Zweifel trotzdem. Bis Ende 2026 gilt: ohne Antrag kein Kindergeld. Zur Leistung

  • Wohngeld: Fortschreibung ausgesetzt, Heizkostenentlastung halbiert

    Entwurf · geplant 1. Januar 2027

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 21/8284) will die turnusmäßige Erhöhung zum 1. Januar 2027 aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Formel anpassen. Noch nicht beschlossen (Stand 21. Oktober 2026: Ausschussberatung). Unsere Rechner nutzen die geltenden Werte der Fortschreibung 2025. Zur Leistung

  • Mindestunterhalt und damit Unterhaltsvorschuss 2027

    offen · 2027

    Die Beträge für 2027 sind noch nicht veröffentlicht. Bis dahin gelten die Werte aus der Mindestunterhaltsverordnung für 2026. Zur Leistung

  • Höchstbetrag Kinderzuschlag

    offen · jedes Jahr

    Der Höchstbetrag wird der Familienkasse zu Jahresbeginn mitgeteilt; 2025 und 2026: 297 Euro je Kind und Monat. Wir prüfen zum Jahreswechsel. Zur Leistung

  • Elterngeld: Entschließung des Bundesrats zur Vereinfachung

    Beobachtung · –

    Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Juli 2026 aufgefordert, das BEEG zu vereinfachen (Drucksache 384/26). Das ist kein Gesetz und ändert nichts an den Regeln. Zur Leistung

Stand 21. Oktober 2026. Quellen: Bundesgesetzblatt (recht.bund.de), Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags.