Leistungen rund um die Geburt
Für jede Leistung: Wer bekommt sie, wie viel, wie lange, wie beantragen, welche Fristen – in einfacher Sprache, jede Aussage mit dem Paragrafen dahinter.
Mutterschutz und MutterschaftsgeldSchutz am Arbeitsplatz in der Schwangerschaft und nach der Geburt – und Geld für die Wochen, in denen du nicht arbeiten darfst.Stelle: Krankenkasse (Mutterschaftsgeld), Arbeitgeber (Zuschuss, Mutterschutzlohn), Bundesamt für Soziale Sicherung (Mutterschaftsgeld für Nichtmitglieder) · Stand 20.10.2026ElterngeldGeld vom Staat, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest, um dein Kind zu betreuen.Stelle: Elterngeldstelle des Bundeslands · Stand 20.10.2026Kindergeld259 Euro Kindergeld im Monat für jedes Kind – ab dem Geburtsmonat, wenn du den Antrag rechtzeitig bei der Familienkasse stellst.Stelle: Familienkasse · Stand 20.10.2026Kinderzuschlag und Bildung und TeilhabeExtra-Geld für jedes Kind in Familien mit kleinem Einkommen, die mit Kinderzuschlag (und gegebenenfalls Wohngeld) in der Regel nicht auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind – dazu Leistungen für Kita-Ausflüge, Mittagessen und Freizeit.Stelle: Familienkasse (Kinderzuschlag), vom Land bestimmte Stelle (Bildung und Teilhabe) · Stand 21.10.2026WohngeldEin Zuschuss zur Miete (oder zu den Kosten fürs eigene Zuhause), wenn das Einkommen knapp ist – mit Baby kann das Wohngeld auf Antrag neu berechnet werden.Stelle: Wohngeldbehörde (vom Land bestimmt) · Stand 21.10.2026UnterhaltsvorschussBist du alleinerziehend und zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, kann dein Kind Unterhaltsvorschuss bekommen – für ein Baby derzeit bis zu 227 Euro im Monat, bis zum 12. Geburtstag ohne Höchstdauer.Stelle: vom Land bestimmte Stelle am Wohnsitz des Kindes · Stand 21.10.2026Bundesstiftung Mutter und KindSchwanger und in einer Notlage? Über eine Schwangerschaftsberatungsstelle kann es ergänzende Hilfe geben – zum Beispiel für die Erstausstattung des Babys oder die Wohnung.Stelle: Schwangerschaftsberatungsstelle (erste Anlaufstelle), landesweite Einrichtung im Land (erhält die Stiftungsmittel) · Stand 21.10.2026Landeserziehungsgeld SachsenWohnst du in Sachsen, betreust dein Kind im dritten Lebensjahr (auf Antrag schon im zweiten) selbst, nutzt keinen geförderten Kita- oder Tagespflegeplatz und arbeitest nicht voll, kann es je nach Kind und Einkommen bis zu 150, 200 oder 300 Euro im Monat für 5 bis 12 Monate geben.Stelle: Landkreis oder Kreisfreie Stadt (wie beim Elterngeld), Kommunaler Sozialverband Sachsen · Stand 21.10.2026BAföG und StudienstarthilfeStudierst du oder gehst du ab Klasse 10 auf eine Schule und reicht das Geld nicht, kann dir BAföG zustehen – im Studium in der Regel bis zu 992 Euro im Monat (mit Kind mehr; zur Hälfte zinsloses Darlehen), dazu zum ersten Studienstart einmalig 1 000 Euro Studienstarthilfe, wenn du unter 25 bist und im Monat davor bestimmte Sozialleistungen beziehst (Kinderzuschlag auch über deine Eltern, Wohngeld auch als Haushaltsmitglied).Stelle: Amt für Ausbildungsförderung (für Studenten beim Studentenwerk oder der Hochschule, für Schüler beim Kreis oder der kreisfreien Stadt); Darlehensrückzahlung beim Bundesverwaltungsamt; Studienstarthilfe beim Amt für Ausbildungsförderung oder einer vom Land betrauten Stelle · Stand 21.10.2026Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungReicht deine Rente oder dein sonstiges Einkommen im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nicht zum Leben, zahlt das Sozialamt Grundsicherung – den Regelsatz (2026 zum Beispiel 563 Euro für Alleinlebende), Mehrbedarfe, die angemessene Miete und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Deine Kinder müssen dafür erst Unterhalt zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen jeweils mehr als 100 000 Euro beträgt.Stelle: Sozialamt der Stadt oder des Kreises bzw. die nach Landesrecht zuständige Stelle; Antrag auch über die Deutsche Rentenversicherung · Stand 21.10.2026Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)Reicht dein Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt deiner Familie, zahlt das Jobcenter Grundsicherungsgeld – den Regelbedarf (2026 zum Beispiel 563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende), Mehrbedarfe etwa in der Schwangerschaft, die angemessene Miete und Heizung sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe.Stelle: Jobcenter am Ort deines gewöhnlichen Aufenthalts · Stand 21.10.2026Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)Kannst du nicht arbeiten, bist aber weder im Rentenalter noch dauerhaft voll erwerbsgemindert, und reichen Einkommen und Vermögen nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt – Regelsatz (2026 zum Beispiel 563 Euro für Alleinlebende), Mehrbedarfe, angemessene Miete und Heizung. Sie setzt ein, sobald das Amt von deiner Notlage erfährt.Stelle: Sozialamt der kreisfreien Stadt oder des Kreises (örtlicher Träger der Sozialhilfe), soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt · Stand 21.10.2026
Noch nicht dabei
Weitere Leistungen (Grundsicherung, Bildung und Teilhabe, BAföG, Pflege, Landesleistungen aller Länder) kommen erst, wenn ihre Gesetze vollständig gelesen und geprüft sind. Was gerade in Arbeit ist, steht unter Was sich ändert.