Glossar

Die Begriffe, über die man beim Antrag stolpert – kurz erklärt. Die genauen Regeln mit Belegen stehen auf den Leistungsseiten.

Basiselterngeld
Die „normale“ Art des Elterngelds: höchstens 1 800 Euro im Monat, zusammen 12 Monate (mit Partnermonaten 14), nur bis zum 14. Lebensmonat. Mehr dazu
Elterngeld Plus
Halb so hoch wie Basiselterngeld, dafür doppelt so viele Monate – bis zum 32. Lebensmonat. Lohnt sich besonders, wenn du in Teilzeit arbeitest, weil dann weniger angerechnet wird. Mehr dazu
Partnermonate
Die zwei zusätzlichen Monate Basiselterngeld (12 + 2), die es nur gibt, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen und bei einem von ihnen in zwei Lebensmonaten das Einkommen gemindert ist – Alleinerziehende bekommen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch allein.
Partnerschaftsbonus
Zwei bis vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus für jeden, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
Lebensmonat
Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten gezahlt, sondern nach Lebensmonaten des Kindes: Geburt am 15. März, erster Lebensmonat 15. März bis 14. April. Auch die Antragsfrist zählt in Lebensmonaten.
Bemessungszeitraum
Der Zeitraum, aus dem das Einkommen vor der Geburt berechnet wird: bei Angestellten die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (Monate mit Mutterschutz oder Elterngeld für ein älteres Kind werden übersprungen), bei Selbständigen das letzte abgeschlossene Steuerjahr.
Elterngeld-Netto
Nicht das Netto auf der Lohnabrechnung: Die Elterngeldstelle zieht vom Brutto pauschale Steuern (nach Steuerklasse) und pauschale Sozialabgaben (9 + 10 + 2 Prozent) ab. Unser Rechner macht das nach. Mehr dazu
Sonstige Bezüge
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die lohnsteuerlich nicht zum laufenden Lohn gehören. Sie zählen beim Elterngeld nicht mit – weder vor noch während des Bezugs.
Geschwisterbonus
10 Prozent mehr Elterngeld, mindestens 75 Euro, wenn noch ein Kind unter drei (oder zwei Kinder unter sechs) im Haushalt leben – nur solange die Altersgrenze gilt.
Schutzfrist
Die Zeit, in der der Arbeitgeber dich nicht beschäftigen darf: sechs Wochen vor dem errechneten Termin (auf Wunsch darfst du arbeiten) und acht Wochen nach der Geburt (zwölf bei Frühgeburt, Mehrlingen oder festgestellter Behinderung; hier darfst du nicht arbeiten). Mehr dazu
Mutterschaftsgeld
Geld der Krankenkasse für die Schutzfristen – höchstens 13 Euro je Kalendertag; den Rest bis zum bisherigen Netto zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Wer nicht Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist, bekommt vom Bund höchstens 210 Euro insgesamt.
Elternzeit
Die Freistellung vom Job bis zum dritten Geburtstag (bis zu 24 Monate davon auch später bis zum achten). Etwas anderes als Elterngeld: Elternzeit verlangst du beim Arbeitgeber, Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle.
Familienkasse
Die Stelle der Bundesagentur für Arbeit, die Kindergeld und Kinderzuschlag bewilligt und auszahlt. Gegen ihre Kindergeld-Bescheide gibt es den Einspruch (nicht den Widerspruch). Mehr dazu
Elterngeldstelle
Die Behörde deines Bundeslands für das Elterngeld – je nach Land beim Landkreis, der Stadt, einem Landesamt oder dem Versorgungsamt. Sie berät auch zur Elternzeit.
Kinderzuschlag
Bis zu 297 Euro im Monat je Kind für Familien mit kleinem Einkommen, die damit ohne Grundsicherung auskommen. Voraussetzung: mindestens 900 Euro brutto (Alleinerziehende 600 Euro). Mehr dazu
Bedarfsgemeinschaft
Begriff aus dem SGB II: die Personen, die beim Kinderzuschlag und bei der Grundsicherung zusammen betrachtet werden – in der Regel Eltern und ihre unverheirateten Kinder unter 25 im Haushalt.
Mietenstufe
Jede Gemeinde ist nach ihrem Mietniveau einer Stufe von I (günstig) bis VII (teuer) zugeordnet. Davon hängt ab, bis zu welchem Höchstbetrag die Miete beim Wohngeld zählt. Die Stufe deines Orts nennt die Wohngeldbehörde oder der Wohngeldrechner des Bundes. Mehr dazu
Haushaltsmitglied
Beim Wohngeld zählen alle, die in der Wohnung ihren Lebensmittelpunkt haben: Partner, Kinder, Eltern, auch Pflegekinder. Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Höchstbeträge.
Zu versteuerndes Einkommen
Der Betrag im Steuerbescheid, auf den die Einkommensteuer berechnet wird – nicht das Brutto. Lag es im Steuerjahr vor der Geburt über 175 000 Euro (beide Eltern zusammen), gibt es kein Elterngeld.
Bekanntgabe
Der Tag, an dem ein Bescheid als zugegangen gilt: bei Post im Inland der vierte Tag nach dem Absenden. Ab dann läuft die Monatsfrist für Widerspruch oder Einspruch.
Widerspruch / Einspruch
Dein Rechtsmittel gegen einen Bescheid, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld: Widerspruch. Kindergeld: Einspruch (Steuerrecht). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, hast du ein Jahr Zeit.