Baby kommt – was steht uns zu?
Rund um die Geburt gibt es mehr Geld vom Staat als die meisten denken – und mehr Fristen. Hier der Überblick: Welche Leistungen, wie viel, in welcher Reihenfolge.
Die Reihenfolge
- Schwangerschaft
Arbeitgeber informieren, Beratung, Steuerklasse
Mit deiner Mitteilung beginnt der Schutz am Arbeitsplatz. In einer Notlage hilft eine Schwangerschaftsberatungsstelle – auch mit Geld aus der Bundesstiftung Mutter und Kind. Für die Elterngeld-Höhe zählt die Steuerklasse, die in mehr als der Hälfte der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat galt.
- 6 Wochen vor dem Termin
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Die Schutzfrist beginnt; Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen, der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss bis zum Netto.
- 7 Wochen vor Beginn
Elternzeit beim Arbeitgeber verlangen
In Textform, mit den Zeiten der nächsten zwei Jahre – für beide Eltern.
- Geburt
Geburtsurkunden, dann die Anträge
Kindergeld bei der Familienkasse, Elterngeld bei der Elterngeldstelle (beide Eltern gemeinsam), bei kleinem Einkommen Kinderzuschlag und Wohngeld, alleinerziehend Unterhaltsvorschuss.
- Ende des 3. Lebensmonats
Letzter sicherer Tag für den Elterngeld-Antrag
Danach geht für jeden weiteren Monat Geld verloren.
- 8 Wochen nach der Geburt
Mutterschutz endet, Elternzeit beginnt
Ab jetzt Elterngeld statt Mutterschaftsgeld.
Deinen persönlichen Fahrplan mit echten Daten, Checkliste und Kalenderdatei bekommst du nach dem Check.
Alle Leistungen für diese Lebenslage
Häufige Fragen
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
Elterngeld gibt es rückwirkend nur für die 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht. Sicher ist ein Antrag in den ersten drei Lebensmonaten.
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Je nach Netto vor der Geburt 65 bis 100 Prozent davon, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € Basiselterngeld im Monat; Elterngeld Plus ist halb so hoch und läuft doppelt so lange. Dazu Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.
Wann beginnt der Mutterschutz?
6 Wochen vor dem errechneten Termin, er endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frühgeburt, Mehrlingen oder festgestellter Behinderung).
Wie viel Kindergeld gibt es?
259 € im Monat je Kind, ab dem Geburtsmonat. Rückwirkend zahlt die Familienkasse nur für 6 Monate vor dem Antragsmonat.
Bis wann muss ich Elternzeit anmelden?
Spätestens 7 Wochen vor Beginn in Textform beim Arbeitgeber. Für Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz reicht es, wenn das Verlangen spätestens eine Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber angekommen ist – sicherer schon vorher.
Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Elterngeld beziehe?
Elterngeld zählt beim Wohngeld als Einkommen, bleibt aber bis zu 300 € im Monat frei. Mit dem Baby wird der Haushalt größer und das Einkommen oft kleiner – Wohngeld dann (neu) beantragen, es gibt es ab dem Antragsmonat.