Baby kommt – was steht uns zu?

Rund um die Geburt gibt es mehr Geld vom Staat als die meisten denken – und mehr Fristen. Hier der Überblick: Welche Leistungen, wie viel, in welcher Reihenfolge.

Die Reihenfolge

  1. Schwangerschaft

    Arbeitgeber informieren, Beratung, Steuerklasse

    Mit deiner Mitteilung beginnt der Schutz am Arbeitsplatz. In einer Notlage hilft eine Schwangerschaftsberatungsstelle – auch mit Geld aus der Bundesstiftung Mutter und Kind. Für die Elterngeld-Höhe zählt die Steuerklasse, die in mehr als der Hälfte der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat galt.

  2. 6 Wochen vor dem Termin

    Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

    Die Schutzfrist beginnt; Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen, der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss bis zum Netto.

  3. 7 Wochen vor Beginn

    Elternzeit beim Arbeitgeber verlangen

    In Textform, mit den Zeiten der nächsten zwei Jahre – für beide Eltern.

  4. Geburt

    Geburtsurkunden, dann die Anträge

    Kindergeld bei der Familienkasse, Elterngeld bei der Elterngeldstelle (beide Eltern gemeinsam), bei kleinem Einkommen Kinderzuschlag und Wohngeld, alleinerziehend Unterhaltsvorschuss.

  5. Ende des 3. Lebensmonats

    Letzter sicherer Tag für den Elterngeld-Antrag

    Danach geht für jeden weiteren Monat Geld verloren.

  6. 8 Wochen nach der Geburt

    Mutterschutz endet, Elternzeit beginnt

    Ab jetzt Elterngeld statt Mutterschaftsgeld.

Deinen persönlichen Fahrplan mit echten Daten, Checkliste und Kalenderdatei bekommst du nach dem Check.

Alle Leistungen für diese Lebenslage

Mutterschutz und MutterschaftsgeldSchutz am Arbeitsplatz in der Schwangerschaft und nach der Geburt – und Geld für die Wochen, in denen du nicht arbeiten darfst.ElterngeldGeld vom Staat, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest, um dein Kind zu betreuen.Kindergeld259 Euro Kindergeld im Monat für jedes Kind – ab dem Geburtsmonat, wenn du den Antrag rechtzeitig bei der Familienkasse stellst.Kinderzuschlag und Bildung und TeilhabeExtra-Geld für jedes Kind in Familien mit kleinem Einkommen, die mit Kinderzuschlag (und gegebenenfalls Wohngeld) in der Regel nicht auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind – dazu Leistungen für Kita-Ausflüge, Mittagessen und Freizeit.WohngeldEin Zuschuss zur Miete (oder zu den Kosten fürs eigene Zuhause), wenn das Einkommen knapp ist – mit Baby kann das Wohngeld auf Antrag neu berechnet werden.UnterhaltsvorschussBist du alleinerziehend und zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, kann dein Kind Unterhaltsvorschuss bekommen – für ein Baby derzeit bis zu 227 Euro im Monat, bis zum 12. Geburtstag ohne Höchstdauer.Bundesstiftung Mutter und KindSchwanger und in einer Notlage? Über eine Schwangerschaftsberatungsstelle kann es ergänzende Hilfe geben – zum Beispiel für die Erstausstattung des Babys oder die Wohnung.Landeserziehungsgeld SachsenWohnst du in Sachsen, betreust dein Kind im dritten Lebensjahr (auf Antrag schon im zweiten) selbst, nutzt keinen geförderten Kita- oder Tagespflegeplatz und arbeitest nicht voll, kann es je nach Kind und Einkommen bis zu 150, 200 oder 300 Euro im Monat für 5 bis 12 Monate geben.BAföG und StudienstarthilfeStudierst du oder gehst du ab Klasse 10 auf eine Schule und reicht das Geld nicht, kann dir BAföG zustehen – im Studium in der Regel bis zu 992 Euro im Monat (mit Kind mehr; zur Hälfte zinsloses Darlehen), dazu zum ersten Studienstart einmalig 1 000 Euro Studienstarthilfe, wenn du unter 25 bist und im Monat davor bestimmte Sozialleistungen beziehst (Kinderzuschlag auch über deine Eltern, Wohngeld auch als Haushaltsmitglied).Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungReicht deine Rente oder dein sonstiges Einkommen im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nicht zum Leben, zahlt das Sozialamt Grundsicherung – den Regelsatz (2026 zum Beispiel 563 Euro für Alleinlebende), Mehrbedarfe, die angemessene Miete und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Deine Kinder müssen dafür erst Unterhalt zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen jeweils mehr als 100 000 Euro beträgt.Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)Reicht dein Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt deiner Familie, zahlt das Jobcenter Grundsicherungsgeld – den Regelbedarf (2026 zum Beispiel 563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende), Mehrbedarfe etwa in der Schwangerschaft, die angemessene Miete und Heizung sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe.Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)Kannst du nicht arbeiten, bist aber weder im Rentenalter noch dauerhaft voll erwerbsgemindert, und reichen Einkommen und Vermögen nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt – Regelsatz (2026 zum Beispiel 563 Euro für Alleinlebende), Mehrbedarfe, angemessene Miete und Heizung. Sie setzt ein, sobald das Amt von deiner Notlage erfährt.

Häufige Fragen

Wann muss ich Elterngeld beantragen?

Elterngeld gibt es rückwirkend nur für die 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht. Sicher ist ein Antrag in den ersten drei Lebensmonaten.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Je nach Netto vor der Geburt 65 bis 100 Prozent davon, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € Basiselterngeld im Monat; Elterngeld Plus ist halb so hoch und läuft doppelt so lange. Dazu Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Wann beginnt der Mutterschutz?

6 Wochen vor dem errechneten Termin, er endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frühgeburt, Mehrlingen oder festgestellter Behinderung).

Wie viel Kindergeld gibt es?

259 € im Monat je Kind, ab dem Geburtsmonat. Rückwirkend zahlt die Familienkasse nur für 6 Monate vor dem Antragsmonat.

Bis wann muss ich Elternzeit anmelden?

Spätestens 7 Wochen vor Beginn in Textform beim Arbeitgeber. Für Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz reicht es, wenn das Verlangen spätestens eine Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber angekommen ist – sicherer schon vorher.

Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Elterngeld beziehe?

Elterngeld zählt beim Wohngeld als Einkommen, bleibt aber bis zu 300 € im Monat frei. Mit dem Baby wird der Haushalt größer und das Einkommen oft kleiner – Wohngeld dann (neu) beantragen, es gibt es ab dem Antragsmonat.